Mindestalter für aktive Sportschützen
Anheben der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen
Durch die Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG soll nunmehr Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Schießen mit so genannten großkalibrigen Waffen nicht
mehr möglich sein. Damit soll erreicht werden, dass dieser Altersgruppe der Umgang mit diesen deliktsrelevanten Waffen verwehrt bleibt. Das Schießen für Minderjährige bleibt grundsätzlich auf
Kleinkaliberwaffen beschränkt. Die Ausnahme für Flinten – und hier nur Einzellader-Flinten – trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben (Trap/Skeet) Rechnung.
Verschärfungen des Waffenrechts aufgrund der Novelle des Waffengesetzes 2002
3. Mindestaltersgrenze für das Schießen durch Kinder
Das Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen beträgt 12 Jahre. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von der Mindestaltersgrenze bewilligt werden.
Das Training mit Licht-Sportgeräten ist bereits unter 12 Jahren möglich und wird auch beim SV Walldorf praktiziert.
4. Betreuung bei der Schießausbildung minderjähriger Schützen
Für die Kinder- und Jugendarbeit ist eine qualifizierte Schießaufsicht vorgeschrieben:
für die Altersgruppe der Kinder unter 12 Jahren mit Lichtpistolen und -gewehren,
für die Altersgruppe von 12 bis 14 Jahre (diese dürfen grundsätzlich nur mit Druckluft- oder
Federdruckwaffen schießen) sowie
für die Altersgruppe der Jugendlichen von 14 bis 16 Jahre, wenn diese mit „scharfen“ Schusswaffen
schießen
wird eine entsprechende Ausbildung (Jugendbasislizenz) benötigt. Die Trainer und Aufsichten im Nachwuchsbereich des SV Walldorf sind alle im Besitz dieser Lizenz.
Siehe auch: